Sie können die Erarbeitung der Konferenz für Krankenhausseelsorge
in der EKD von 1994 hier
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Die Konferenz für Krankenhausseelsorge in der EKD hat eine
Konzeption und Standards für Krankenhausseelsorge erarbeitet.
Aus der Vielfalt möglicher Arbeitsformen der Seelsorge im
Krankenhaus werden grundlegende Tendenzen und Ziele beschrieben,
die in ihrer Gesamtheit das Profil einer zeitgemäßen
Krankenhausseelsorge darstellen. Auf der Grundlage dieser Konzeption
sind Spezifizierungen im Blick auf die jeweiligen konkreten regionalen
Gegebenheiten wünschenswert und notwendig. Zusammen mit dieser Konzeption ist auch eine entsprechende Fortbildungsstruktur
für Krankenhausseelsorge entwickelt worden.
1. Seelsorge im Krankenhaus geschieht im kirchlichen Auftrag in
ökumenischer Verantwortung. Sie stellt einen eigenständigen
kirchlichen Arbeitszweig mit spezifischen Gegebenheiten und Erfordernissen
dar und ist nicht eine Variante von Gemeindeseelsorge.
2. Seelsorge im Krankenhaus richtet sich
3. Zu den Aufgabenbereichen der Seelsorge im Krankenhaus gehören
4. Seelsorge im Krankenhaus enthält verschiedene miteinander verschränkte Dimensionen, die zu unterscheiden, aber nicht zu trennen sind:
5. Die Motivation zur Seelsorge und ihre spirituelle Dimension
erwachsen aus dem Glauben: Die Symbole der christlichen Tradition
und die Aussagen der christlichen Anthropologie bilden in jeder
seelsorgerlichen Begegnung den Hintergrund, der in geeigneten
Momenten zum Vordergrund werden kann.
6. Seelsorge vertritt einen Gesundheits- und Heilungsbegriff ,
der nicht nur die Funktionstüchtigkeit des Körpers bezeichnet,
sondern in einem umfassenden Sinn Gesundheit als Kraft zum Menschsein"(Barth)
und Krankheit als Spiegel der Endlichkeit des Menschen versteht.
Seelsorge will einen solchen gesundheits- und Heilungsbegriff
im Alltag der Arbeit des Krankenhauses geltend machen und nicht
nur Lücken im medizinisch-pflegerischen System füllen.
7. Eine angemessene Ausübung so verstandener Seelsorge im
Krankenhaus erfordert ein breites Spektrum an Kompetenzen in Richtung
auf:
a) personale Kompetenz
- Entwicklung einer persönlichen und beruflichen Identität,
in der die eigenen Stärken und Schwächen vom beruflichen
Ziel her integriert sind
b) theologische-pastoraleKompetenz
- Entwicklung einer persönlichkeitsspezifischen Glaubensgestalt
und Spiritualität
- Fähigkeit zum Umgang mit den christlichen Symbolen und
Ritualen in einer Weise, dass sie zur Tröstung/Stützung
oder zur Erschließung konflikthafter Situationen beitragen
c) Beziehungskompetenz
- Fähigkeit mit Menschen Kontakt aufzunehmen
- sich auf häufige und kurzfristige Beziehungen einstellen
zu können
- mit Beziehungen professionell-reflektiert umzugehen
d) institutionell-strukturelle Kompetenz
- Grundkenntnisse bezüglich der Arbeitsweise der Arbeitsweise
der Institution "Krankenhaus", des naturwissenschaftlich-technischen
Denk- und Handlungsansatzes, der betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten
- Fähigkeit, strukturelle Zusammenhänge wahrzunehmen,
sich in ihnen bewegen und sie für die eigene Arbeit nutzen
zu können
- Grundkenntnisse des Gesundheitswesens
e) interdisziplinäre Kompetenz
- Fähigkeit zur Kooperation mit anderen Berufsgruppen
- Bereitschaft, die eigene Arbeit transparent zu machen
- Bereitschaft, seelsorgerliche Perspektiven in einen interdisziplinären
Dialog einzubringen
f) Kompetenz im Blick auf Krankheit und Gesundheit
- Grundkenntnisse über bestimmte Krankheitsbilder und -verläufe
und deren medizinisch-pflegerische Behandlung
- ein theologisch-ethisch reflektierter Gesundheitsbegriff
8. Solche Kompetenzen müssen in einem System von Aus- und
Fortbildung sowie reflektierter Praxis (Supervision) erworben
werden: Für die ersten drei genannten Kompetenzen sind die
Klinische Seelsorgeausbildung oder vergleichbare Angebote geeignete
Formen der Aus- und Fortbildung, für die anderen drei müssen
Sonderseminare, inklusive begleiteter Praktika und Supervision,
für KrankenhausseelsorgerInnen angeboten werden.
9. Seelsorge im Krankenhaus ist auf bestimmte Rahmenbedingungen
angewiesen, um sinnvoll arbeiten zu können. Es ist notwendig,
dass solche Rahmenbedingungen vom Anstellungsträger in Zusammenarbeit
mit dem Krankenhaus und den Betroffenen erarbeitet werden. Dazu
gehören
- Kooperation zwischen Anstellungsträger, Krankenhaus und
Krankenhausseelsorgekonvent in allen Stellenbesetzungsfragen
- Erarbeiten differenzierter Funktionsbeschreibungen für
neue Stellen (inklusive begrenzte Bettenzahl, Möglichkeit
zu schwerpunktmäßigem Arbeiten, Zuweisung eines Dienstzimmers,
eventuell Mitwirkungsmöglichkeiten in Informations- und Entscheidungsprozessen
des Krankenhauses, Regelung von Fach- und Dienstaufsicht etc.)
- Fortbildung- und Supervisionsrichtlinien.
Beschlossen auf der Jahrestagung der Konferenz für Krankenhausseelsorge
in der EKD am 17.03.1994 in Bethel.