Eine Tot- oder Fehlgeburt wird immer als traumatische Verlusterfahrung des manchmal lang ersehnten und erhofften Kindes erlebt. Trauer braucht einen Ort. Es ist für viele Eltern wichtig, ihr tot- oder fehlgeborenes Kind bestatten zu können. Ihnen gibt die Bestattung ihres Kindes seelische Unterstützung. Zugleich wird mit der Bestattung fehlgeborener Kinder öffentlich bezeugt, dass Leben von Anfang an achtenswert ist - verbunden mit Hoffnungen und Gedanken Gottes und der Menschen.
Zur Rechtslage und Definition
Seit Jahren wird über die mögliche Bestattung von Kindern, die in der Schwangerschaft versterben diskutiert. Bestattungsrecht ist Ländersache . Grundsätzlich gilt:
Fehlgeborene Kinder sind Kinder, die in der frühen Schwangerschaft absterben oder verloren gehen und unter 500 Gramm wiegen. Ab 500 Gramm spricht man von Totgeburt. In beiden Fällen muss (nach § 14 Abs. 2 BestG NRW download [PDF 42,1 KB]) wenigsten ein Elternteil auf die Möglichkeit einer individuellen Bestattung hingewiesen werden. Veranlassen Eltern eine individuelle Bestattung, dann tragen sie alle Kosten. Wenn die Fehlgeburt, der Schwangerschaftsabbruch oder die Totgeburt in einer Einrichtung erfolgt, hat der Träger der Einrichtung sicher zu stellen, dass die Eltern auf die Bestattungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Liegt keine Erklärung der Eltern zur Bestattung vor, dann ist der Träger der Einrichtung verantwortlich, entscheidet und trägt die Kosten.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat Mitte 1999 alle Frauenkliniken gebeten sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Weil viele Eltern sich nach der Tot- oder Fehlgeburt nicht in der Lage sehen, sich von ihrem Kind zu verabschieden, werden in vielen Kliniken von dem tot- oder fehlgeborenen Kind ein Polaroid-Foto oder/und ein Fußabdruck angefertigt. Diese in der Klinik aufbewahrten Erinnerungsstücke können zu einem späteren, von den Eltern selbst gewählten Zeitpunkt in der Trauerbewältigung hilfreich sein. Die Dt. Krankenhausgesellschaft empfiehlt, dass alle fehl- und totgeborenen Kinder auch dann bestattet werden, wenn seitens der Eltern kein Bestattungswunsch vorliegt. Hier haben die Krankenhäuser eine besondere Verantwortung für einen würdevollen Umgang mit den verstorbenen Kindern. In etlichen Städten haben Arbeitsgemeinschaften, bestehend aus VertreterInnen der kommunalen und kirchlichen Friedhofsträger, Krankenhäuser , evangelischer und katholischer Klinikseelsorge sowie Bestattern, bereits Richtlinien erarbeitet und die Bedingungen für eine Bestattung der tot- und fehlgeborenen Kinder in Würde geschaffen. Einige Kommunen sowie Kirchengemeinden haben spezielle Grabfelder zur Bestattung von tot- und fehlgeborenen Kindern ausgewiesen (u.a.Dortmund, Hamburg, Herne, Oberhausen, Wuppertal).
Verschiedene Formen des Abschieds / Ansprechpartner
Einige Kirchenkreise feiern Erinnerungsgottesdienste. In anderen werden die Kinder in Sammelbestattungen beigesetzt. Dabei handelt es sich mal um Erdbestattungen - mal um Urnenbeisetzungen. Einige führen solche Bestattungen monatlich durch - andere einmal im Jahr. Näheres erfährt man in der Regel über die Krankenhausseelsorge vor Ort.
Auf dem Weg zur Bestattung fehlgeborener Kinder
Im Vorfeld sind viele Vernetzungen zu schaffen und zu nutzen. Es muss Gespräche geben
- mit den beteiligten Frauenkliniken(diese sprechen mit den betroffenen Frauen - mit wieviel Fällen ist pro Jahr zu rechnen? - was geschieht mit abgetriebenen Kindern?)
- mit Pathologen (diese untersuchen und sammeln die Föten) ,
- mit Bestattern (diese holen die Föten in der Pathologie ab, äschern sie ein oder legen sie in einen gemeinsamen Sarg)
- mit Friedhofsämtern, Friedhofsträgern ( Ein Grabfeld muss gefunden werden - kommunal oder kirchlich?)
- mit Friedhofsgärtnern (das Grabfeld muss gepflegt werden)
- mit Seelsorgern, Geistlichen ( die die Beisetzung oder Trauerfeiern durchführen)
- mit Trauergruppen (Selbsthilfegruppe Verwaiste Eltern - wer begleitet die Betroffenen weiter ?)
Wieviel Bestattungen soll es pro Jahr geben ? - wie werden die betroffenen Eltern informiert?
Schließlich muss die Kostenübernahme für die Beisetzung und Grabpflege geklärt werden....
Die Erfahrung zeigt, dass alle Angesprochenen die Initiative begrüßen und bereit sind sich ehrenamtlich oder kostenneutral zu beteiligen.
Dennoch entstehen Sachkosten! Hierzu müssen klare Absprachen getroffen werden - möglicherweise ein Förderverein (Spendenbescheinigungen...) gegründet werden.