1. Seelsorge im Krankenhaus geschieht im kirchlichen Auftrag in
ökumenischer Verantwortung. Sie stellt einen eigenständigen
kirchlichen Arbeitszweig mit spezifischen Gegebenheiten und Erfordernissen
dar.
2. Das moderne Krankenhaus ist ein hochspezialisierter und -technisierter
Betrieb, in dem unterschiedlichste Berufsgruppen unter erheblichem
Zeit-, Leistungs- und Kostendruck zusammenarbeiten. Die Seelsorgerinnen
und Seelsorger begegnen hier einer Fülle religiöser,
ethischer und zwischenmenschlicher Erfahrungen am Anfang, in den
Krisen und am Ende des Lebens.
3. So richtet sich Seelsorge im Krankenhaus an Menschen, die das Krankenhaus zur Heilung oder Linderung ihrer
Krankheit aufsuchen müssen und dadurch mehr oder weniger
in eine Krise geraten, und die davon Mitbetroffenen;
an Menschen, die in dieser Institution direkt oder indirekt mit
den und für die Patientinnen und Patienten arbeiten;
an die Institution selbst, ihre innere Struktur und Zielsetzung,
den Zusammenhang von Anspruch und Wirklichkeit, ihr Fortbildungsangebot,
ihr Betriebsklima.
4. Der seelsorgliche Dienst geschieht in unterschiedlichen Formen:
Krankenbesuch - seelsorgerliches Gespräch - seelsorgliche
Begleitung über einen längeren Zeitraum - Beratung bei
konkreten Problemen und in Krisensituationen - Kasualgespräch
- seelsorgerlicher Kurzbesuch - religiöse Handlungen wie
Gebet, Beichte, Krankenabendmahl, Segnung und Salbung.
5. Dazu gehören ebenso regelmäßige Gottesdienste
und/oder Andachten für Kranke, Angehörige und das Klinikpersonal,
die auch Besucherinnen und Besuchern von außen offenstehen.
6. Das Seelsorgeangebot gilt auch den Angehörigen von Patientinnen
und Patienten. In besonderen Situationen, beispielsweise auf Intensivstationen,
Kinderstationen, bei Sterbenden, wendet sich die Seelsorge bewusst
und ggf. vorrangig den Angehörigen zu.
7. Das Seelsorgeangebot schließt die im Krankenhaus arbeitenden
Personen ein. Dies geschieht durch die Haltung einer offenen Gesprächsbereitschaft,
durch Beratung in Krisensituationen und bei Kasualgesprächen.
Ebenso macht die Krankenhausseelsorge weitere Angebote, wie Gruppentreffen,
Gesprächskreise und Veranstaltungen zu bestimmten Themen.
8. Die Krankenhausseelsorge schafft und hält Kontakt zu den
ärztlichen, pflegerischen, verwaltenden und sonstigen Diensten
und Gruppen, die in einem Krankenhaus tätig sind. Dies geschieht
u. a. dadurch, dass die Krankenhausseelsorgerin bzw. der Krankenhausseelsorger
im Alltag des Krankenhauses präsent ist, durch Gesprächsbereitschaft
und darüber hinaus durch das Angebot von Veranstaltungen,
durch Gottesdienste für Mitarbeitende, sowie durch Teilnahme
am Krankenhausleben, bei Festen, Feiern, Betriebsversammlungen
und bei der Einführung oder Verabschiedung von Mitarbeitenden.
9. Die Krankenhauspfarrerin bzw. der Krankenhauspfarrer sucht
den Kontakt zu den Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Krankenhauses
und arbeitet mit dem Lehrpersonal zusammen. Sie bzw. er steht
als Lehrkraft für den berufsethischen Unterricht an (Kinder-)
Krankenpflegeschulen, sowie für die Innerbetriebliche Fortbildung,
Personal- und Organisationsentwicklung zur Verfügung.
10. Die evangelische Krankenhausseelsorge sucht die Zusammenarbeit
mit der Krankenhausseelsorge anderer, zur ACK gehörender
Konfessionen. Darüber hinaus kommt dem Aspekt interkultureller
und interreligiöser Zusammenarbeit wachsende Bedeutung zu.
11. Die Krankenhauspfarrerin und der Krankenhauspfarrer sucht
und pflegt die Verbindung zu den Kirchengemeinden im Einzugsbereich,
steht mit ihnen im Austausch und gibt Hinweise, falls eine weitere
seelsorgliche Begleitung von Patientinnen oder Patienten und ihren
Angehörigen notwendig und/oder gewünscht ist. Die Krankenhauspfarrerinnen
und -pfarrer sind Ansprechpartner für allgemeine und spezielle
Fragen der Krankenhausseelsorge. Sie beteiligen sich an Veranstaltungen,
insbesondere zu Inhalten, die mit der Krankenhausseelsorge in
Verbindung stehen. Sie bzw. er bringt die Anliegen der Krankenhausseelsorge
im Presbyterium, in der Pfarrkonferenz, den Synoden und weiteren
kirchlichen Gremien ein.
12. Die Krankenhausseelsorgerin bzw. der Krankenhausseelsorger
sucht den Kontakt zum psychosozialen Anschlußbereich des
Krankenhauses.
13. Die Krankenhausseelsorgerin oder der -seelsorger bemüht
sich, wo die Rahmenbe-dingungen es zulassen, um die Gewinnung
von Ehrenamtlichen und sorgt für deren fachliche Aus- und
Fortbildung sowie regelmäßige Begleitung.
14. Die Krankenhausseelsorge entwickelt geeignete Formen der Öffentlichkeitsarbeit
sowohl innerhalb des Krankenhauses als auch innerhalb des Kirchenkreises,
durch die einerseits die Arbeit dargestellt als auch der gesellschaftlichen
Verdrängung von Krankheit und Sterben entgegengewirkt und
die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Umgangs mit dem menschlichen
Leben thematisiert wird.
15. Aus all dem ergeben sich besondere persönliche und fachliche
Anforderungen. Sie machen verschiedene
Kompetenzen der Seelsorgerin/ des Seelsorgers notwendig.
Diese Konzeption ist in Anlehnung an die 'Konzeption und Standards
in der Krankenhausseelsorge' der Konferenz für KHS in der
EKD von 1994 entstanden.