Seelsorge und Ethik

Klinische Ethik ist ein Beratungsinstrument, um bei medizinisch schwierigen Entscheidungen das Behandlungsteam und die betroffenen Personen zu unterstützen. 
Nicht immer liegt eine Patientenverfügung vor, so dass Ärzt*innen und Angehörige den vermutlichen Patientenwillen erheben müssen, um die bestmögliche Entscheidung im Sinne des Patienten zu treffen. "Was hätte er oder sie sich selbst gewünscht? Was wollte er/sie auf keinen Fall?"

 

Ethikkomitees

 

Als Krankenhausseelsorger*innen arbeiten wir in Ethikkomitees mit und versuchen im interdisziplinären Team die Verantwortlichen in ihren Entscheidungen zu unterstützen:
 

  • durch Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens
  • durch Moderation von Ethikberatung
  • durch Gespräche mit Angehörigen
  • durch Fortbildungen für Mitarbeitende 
  • durch Entwicklung von Handlungsempfehlungen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 

Wenn der eigene Wille im Krankheitsfall vorübergehend oder nicht mehr selbständig ausgedrückt werden kann, ist eine Patientenverfügung hilfreich, in der die eigenen Behandlungswünsche und -grenzen so konkret wie möglich beschrieben sind.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten im vorab festgelegten Rahmen wahrnimmt.

Krankenhausseelsorger*innen beraten und begleiten bei der Erstellung der Vollmachten und stehen für Gespräche darüber zur Verfügung.

Podcast: 

Ethik einfach erklärt

 

In zwölf Beiträgen bietet die Universitätsmedizin Göttingen einen kompakten Überblick in die Grundlagen der Klinischen Ethik.