Seelsorge und Ethik
Klinische Ethik ist ein Beratungsinstrument, um bei medizinisch schwierigen Entscheidungen das Behandlungsteam und die betroffenen Personen zu unterstützen.
Nicht immer liegt eine Patientenverfügung vor, so dass Ärzt*innen und Angehörige den vermutlichen Patientenwillen erheben müssen, um die bestmögliche Entscheidung im Sinne des Patienten zu treffen. "Was hätte er oder sie sich selbst gewünscht? Was wollte er/sie auf keinen Fall?"
Ethikkomitees
Als Krankenhausseelsorger*innen arbeiten wir in Ethikkomitees mit und versuchen im interdisziplinären Team die Verantwortlichen in ihren Entscheidungen zu unterstützen:
- durch Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens
- durch Moderation von Ethikberatung
- durch Gespräche mit Angehörigen
- durch Fortbildungen für Mitarbeitende
- durch Entwicklung von Handlungsempfehlungen
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wenn der eigene Wille im Krankheitsfall vorübergehend oder nicht mehr selbständig ausgedrückt werden kann, ist eine Patientenverfügung hilfreich, in der die eigenen Behandlungswünsche und -grenzen so konkret wie möglich beschrieben sind.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten im vorab festgelegten Rahmen wahrnimmt.
Krankenhausseelsorger*innen beraten und begleiten bei der Erstellung der Vollmachten und stehen für Gespräche darüber zur Verfügung.