Konzeption

der Krankenhausseelsorge

1. Seelsorge im Krankenhaus geschieht im kirchlichen Auftrag in ökumenischer Verantwortung. Sie stellt einen eigenständigen kirchlichen Arbeitszweig mit spezifischen Gegebenheiten und Erfordernissen dar.

2. Das moderne Krankenhaus ist ein hochspezialisierter und -technisierter Betrieb, in dem unterschiedlichste Berufsgruppen unter erheblichem Zeit-, Leistungs- und Kostendruck zusammenarbeiten. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger begegnen hier einer Fülle religiöser, ethischer und zwischenmenschlicher Erfahrungen am Anfang, in den Krisen und am Ende des Lebens.

3. So richtet sich Seelsorge im Krankenhaus an Menschen, die das Krankenhaus zur Heilung oder Linderung ihrer Krankheit aufsuchen müssen und dadurch mehr oder weniger in eine Krise geraten, und die davon Mitbetroffenen;
an Menschen, die in dieser Institution direkt oder indirekt mit den und für die Patientinnen und Patienten arbeiten;
an die Institution selbst, ihre innere Struktur und Zielsetzung, den Zusammenhang von Anspruch und Wirklichkeit, ihr Fortbildungsangebot, ihr Betriebsklima.

4. Der seelsorgliche Dienst geschieht in unterschiedlichen Formen: Krankenbesuch – seelsorgerliches Gespräch – seelsorgliche Begleitung über einen längeren Zeitraum – Beratung bei konkreten Problemen und in Krisensituationen – Kasualgespräch – seelsorgerlicher Kurzbesuch – religiöse Handlungen wie Gebet, Beichte, Krankenabendmahl, Segnung und Salbung.

5. Dazu gehören ebenso regelmäßige Gottesdienste und/oder Andachten für Kranke, Angehörige und das Klinikpersonal, die auch Besucherinnen und Besuchern von außen offenstehen.

6. Das Seelsorgeangebot gilt auch den Angehörigen von Patientinnen und Patienten. In besonderen Situationen, beispielsweise auf Intensivstationen, Kinderstationen, bei Sterbenden, wendet sich die Seelsorge bewusst und ggf. vorrangig den Angehörigen zu.

7. Das Seelsorgeangebot schließt die im Krankenhaus arbeitenden Personen ein. Dies geschieht durch die Haltung einer offenen Gesprächsbereitschaft, durch Beratung in Krisensituationen und bei Kasualgesprächen. Ebenso macht die Krankenhausseelsorge weitere Angebote, wie Gruppentreffen, Gesprächskreise und Veranstaltungen zu bestimmten Themen.

8. Die Krankenhausseelsorge schafft und hält Kontakt zu den ärztlichen, pflegerischen, verwaltenden und sonstigen Diensten und Gruppen, die in einem Krankenhaus tätig sind. Dies geschieht u. a. dadurch, dass die Krankenhausseelsorgerin bzw. der Krankenhausseelsorger im Alltag des Krankenhauses präsent ist, durch Gesprächsbereitschaft und darüber hinaus durch das Angebot von Veranstaltungen, durch Gottesdienste für Mitarbeitende, sowie durch Teilnahme am Krankenhausleben, bei Festen, Feiern, Betriebsversammlungen und bei der Einführung oder Verabschiedung von Mitarbeitenden.

9. Die Krankenhauspfarrerin bzw. der Krankenhauspfarrer sucht den Kontakt zu den Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Krankenhauses und arbeitet mit dem Lehrpersonal zusammen. Sie bzw. er steht als Lehrkraft für den berufsethischen Unterricht an (Kinder-) Krankenpflegeschulen, sowie für die Innerbetriebliche Fortbildung, Personal- und Organisationsentwicklung zur Verfügung.

10. Die evangelische Krankenhausseelsorge sucht die Zusammenarbeit mit der Krankenhausseelsorge anderer, zur ACK gehörender Konfessionen. Darüber hinaus kommt dem Aspekt interkultureller und interreligiöser Zusammenarbeit wachsende Bedeutung zu.

11. Die Krankenhauspfarrerin und der Krankenhauspfarrer sucht und pflegt die Verbindung zu den Kirchengemeinden im Einzugsbereich, steht mit ihnen im Austausch und gibt Hinweise, falls eine weitere seelsorgliche Begleitung von Patientinnen oder Patienten und ihren Angehörigen notwendig und/oder gewünscht ist. Die Krankenhauspfarrerinnen und -pfarrer sind Ansprechpartner für allgemeine und spezielle Fragen der Krankenhausseelsorge. Sie beteiligen sich an Veranstaltungen, insbesondere zu Inhalten, die mit der Krankenhausseelsorge in Verbindung stehen. Sie bzw. er bringt die Anliegen der Krankenhausseelsorge im Presbyterium, in der Pfarrkonferenz, den Synoden und weiteren kirchlichen Gremien ein.

12. Die Krankenhausseelsorgerin bzw. der Krankenhausseelsorger sucht den Kontakt zum psychosozialen Anschlußbereich des Krankenhauses.

13. Die Krankenhausseelsorgerin oder der -seelsorger bemüht sich, wo die Rahmenbe-dingungen es zulassen, um die Gewinnung von Ehrenamtlichen und sorgt für deren fachliche Aus- und Fortbildung sowie regelmäßige Begleitung.

14. Die Krankenhausseelsorge entwickelt geeignete Formen der Öffentlichkeitsarbeit sowohl innerhalb des Krankenhauses als auch innerhalb des Kirchenkreises, durch die einerseits die Arbeit dargestellt als auch der gesellschaftlichen Verdrängung von Krankheit und Sterben entgegengewirkt und die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Umgangs mit dem menschlichen Leben thematisiert wird.

15. Aus all dem ergeben sich besondere persönliche und fachliche Anforderungen. Sie machen verschiedene Kompetenzen der Seelsorgerin/ des Seelsorgers notwendig.

Diese Konzeption ist in Anlehnung an die ‚Konzeption und Standards in der Krankenhausseelsorge‘ der Konferenz für KHS in der EKD von 1994 entstanden.

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